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begriffserklaerungen:behoerde

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Behörde


Eine Behörde ist jede öffentliche Stelle, die befugt ist, nach außen verbindlich zu handeln. Insbesondere kann sie gegenüber Dritten – etwa Bürgerinnen und Bürgern oder juristischen Personen – hoheitliche Entscheidungen treffen oder Maßnahmen ergreifen. Damit übt eine Behörde staatliche Aufgaben mit rechtlicher Außenwirkung aus.

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