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Amtsausschuss


Der Amtsausschuss (AmtsA) ist eines der beiden Organe eines Amtes in Mecklenburg-Vorpommern und stellt dessen oberstes Willensbildungs- und Beschlussorgan dar. Er setzt sich zusammen aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden sowie weiteren gewählten Gemeindevertretern, deren Anzahl sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde richtet.

Einwohnerzahl der Gemeinde Anzahl der Mitglieder im Amtsausschuss
unter 500 Bürgermeister
500 – 1.000 Bürgermeister + 1 weiteres Mitglied
1.000 – 2.000 Bürgermeister + 2 weitere Mitglieder
2.000 – 2.500 Bürgermeister + 3 weitere Mitglieder
2.500 – 3.000 Bürgermeister + 4 weitere Mitglieder
3.000 – 3.500 Bürgermeister + 5 weitere Mitglieder
über 3.500 Bürgermeister + 6 weitere Mitglieder

Aufgaben und Arbeitsweise

Der Amtsausschuss trifft alle wesentlichen Entscheidungen für das Amt. Er kann zudem ständige oder zeitweilige Ausschüsse einrichten, um spezielle Aufgaben wahrzunehmen oder Entscheidungen vorzubereiten.

Verhältnis zum Amtsvorsteher

Das zweite Organ eines Amtes ist der Amtsvorsteher (AV). Er leitet den Amtsausschuss und vertritt das Amt nach außen.

Rechtliche Grundlagen

Die detaillierten Bestimmungen zu Zusammensetzung, Aufgaben und Verfahren des Amtsausschusses sind in den §§ 131–141 der Amtsordnung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern geregelt.